Haus Gisela Seniorenheim GmbH & Co. KG

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Was ist Pflegewohngeld?

Pflegewohngeld ist ein Zuschuss, der für Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen bis zur Höhe der Investitionskosten gewährt werden kann. Die Voraussetzungen für die Förderung sind:

  • Vermögen < 10.000 € und
  • die Pflegekasse gewährt Leistungen gemäß Pflegestufe 1 aufwärts.

Den Antrag auf Pflegewohngeld stellt in der Regel der Heimträger, weil die Zahlung auch an den Heimträger erfolgt. Bei Selbstzahlern müssen sämtliche Einkünfte des Heimbewohners/ der Heimbewohnerin dem Antrag beigefügt werden. Bei Sozialhilfeempfängern sind diese Unterlagen ohnehin aufgrund des Sozialhilfeantrages beim Sozialamt vorhanden, Heimträger und Heimbewohner erhalten einen Bescheid.

Seriös bewertet



Vergißmeinnicht
(Demenzkonzept)

Vergißmeinnicht Demenzkonzept

 


Ausgezeichnet mit dem:

Ausgezeichnet mit dem

 


Geprüft als Attraktiver Arbeitgeber Pflege (aap)

 


   Kernkooperationspartner der
Kernkooperationspartner der Universtität Witten/Herdecke

 


           Qualitätsgeprüft:
Qualitätsgeprüft auf Verbraucherfreundlichkeit und Lebensqualität im Alter

 


Mitgliedschaft bpa

 


Förderverein Freude schenken e.V.