Haus Gisela Seniorenheim GmbH & Co. KG

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Erhalte ich auch "normales" Wohngeld? (Mietzuschuss)

Grundsätzlich ja, sofern die gesamten Einkünfte die Grenze von derzeit 726,03 € monatlich nicht übersteigen. Dabei wird die Leistung der Pflegekasse und das Pflegewohngeld nicht als Einkommen angerechnet. Die Anträge können bei den Wohngeldstellen der jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverwaltung am Ort des Pflegeheims gestellt werden. Bei Beziehern von Sozialhilfe wird der Antrag vom Sozialamt gestellt und das Wohngeld auch vom Sozialamt vereinnahmt.

Seriös bewertet



Vergißmeinnicht
(Demenzkonzept)

Vergißmeinnicht Demenzkonzept

 


Ausgezeichnet mit dem:

Ausgezeichnet mit dem

 


Geprüft als Attraktiver Arbeitgeber Pflege (aap)

 


   Kernkooperationspartner der
Kernkooperationspartner der Universtität Witten/Herdecke

 


           Qualitätsgeprüft:
Qualitätsgeprüft auf Verbraucherfreundlichkeit und Lebensqualität im Alter

 


Mitgliedschaft bpa

 


Förderverein Freude schenken e.V.