Beispiel eines Bereichs-Layout (Joomla!-Standard) (FAQ-Bereich)
Erhalte ich auch Taschengeld? (Barbetrag)
- Details
- Zugriffe: 11978
Bezieher von Sozialhilfe erhalten Taschengeld (Barbetrag) in Höhe von mindestens 96,93 € monatlich. Bezieher von Pflegewohngeld erhalten ein Taschengeld von maximal 146,93 € monatlich. Selbstzahler erhalten kein Taschengeld aus der Sozialhilfe, weil ihnen aus ihrem Einkommen mindestens 175,37 € monatlich verbleiben.
Seriös bewertet